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   LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97   

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LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97 (https://dejure.org/1997,31373)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.1997 - 4 O 343/97 (https://dejure.org/1997,31373)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 1997 - 4 O 343/97 (https://dejure.org/1997,31373)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80

    Rigg

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Liefert der Verletzer Einzelteile der geschützten Vorrichtung in das Ausland, ist Voraussetzung einer unmittelbaren Verletzung i.S.d. § 6 PatG 1968, daß dadurch bereits alle wesentlichen Merkmale der geschützten Erfindung verwirklicht werden und es nur noch des für die erfinderische Leistung unbedeutenden Akt des Zusammenfügens bedarf (vgl. BGH GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    Voraussetzung einer unmittelbaren Verletzung wäre, daß dadurch bereits alle wesentlichen Merkmale der geschützten Erfindung vorhanden wären und es nur noch des für die erfinderische Leistung unbedeutenden Akt des Zusammenfügens bedürfte (BGH GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    In der bereits erwähnten Entscheidung "Rigg" (BGH GRUR 1982, 165, 166) werden diese Erwägungen aufgegriffen und noch dadurch verdeutlicht, daß der BGH hinzufügt, es handele sich um "allenfalls" zuzulassende, "eng begrenzte Ausnahmen", von dem Grundsatz, daß eine unmittelbare Verletzung eines Patents nur zu bejahen sei, wenn die Verletzungsform von der Gesamtheit der Merkmale Gebrauch mache.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Machen die Klägerinnen - wie hier - ihren Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend, wie dies gewohnheitsrechtlich anerkannt ist (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage), so kann die Beklagte zur Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr nur einmal verpflichtet sein.

    Die Lizenzanalogie beruht auf der Erwägung, daß derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser dastehen soll, als er im Falle einer vom Rechtsinhaber ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis gestanden hätte (vgl. BGH, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 57/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Etwas anderes kann ausnahmsweise etwa dann gelten, wenn der Verletzer durch den Vertrieb qualitativ minderwertiger Ware die Wertschätzung beeinträchtigt hat, die den Erzeugnissen des Schutzrechtsinhabers entgegengebracht wird (vgl. BGH GRUR 1996, 375, 378 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 1975, 85, 87 - Clarissa).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise etwa dann gelten, wenn der Verletzer durch den Vertrieb qualitativ minderwertiger Ware die Wertschätzung beeinträchtigt hat, die den Erzeugnissen des Schutzrechtsinhabers entgegengebracht wird (BGH GRUR 1996, 375, 378 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 1975, 85, 87 - Clarissa).

  • BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90

    Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Machen die Klägerinnen - wie hier - ihren Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend, wie dies gewohnheitsrechtlich anerkannt ist (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage), so kann die Beklagte zur Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr nur einmal verpflichtet sein.

    Nach dieser Berechnungsweise schuldet der Verletzer eines Patentrechts eine angemessene Lizenz in der Höhe, wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluß eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (vgl. BGH, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel; Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 64).

  • BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90

    Schadensersatzrechtliche Lizenzbegühr bei Abhängigkeit von älterem Schutzrecht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Machen die Klägerinnen - wie hier - ihren Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend, wie dies gewohnheitsrechtlich anerkannt ist (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage), so kann die Beklagte zur Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr nur einmal verpflichtet sein.

    Nach dieser Berechnungsweise schuldet der Verletzer eines Patentrechts eine angemessene Lizenz in der Höhe, wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluß eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (vgl. BGH, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel; Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 64).

  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 65/73

    Clarissa

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Etwas anderes kann ausnahmsweise etwa dann gelten, wenn der Verletzer durch den Vertrieb qualitativ minderwertiger Ware die Wertschätzung beeinträchtigt hat, die den Erzeugnissen des Schutzrechtsinhabers entgegengebracht wird (vgl. BGH GRUR 1996, 375, 378 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 1975, 85, 87 - Clarissa).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise etwa dann gelten, wenn der Verletzer durch den Vertrieb qualitativ minderwertiger Ware die Wertschätzung beeinträchtigt hat, die den Erzeugnissen des Schutzrechtsinhabers entgegengebracht wird (BGH GRUR 1996, 375, 378 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 1975, 85, 87 - Clarissa).

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Bereits in der Entscheidung "Kunststoffhohlprofil" (GRUR 1977, 250, 252) hat der BGH diesen Gedanken deutlicher formuliert und ausgeführt, auch bei Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung liege eine unmittelbare Schutzrechtsverletzung vor, wenn in dem benutzten Teil der in der geschützten Raumform zum Ausdruck gekommene Erfindungsgedanke bis auf selbstverständliche und wirtschaftlich sinnvolle Ergänzungen verwirklicht werde.
  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Dies ergibt sich, wie die Beklagte unbestritten vorträgt, aus dem Sachverständigengutachten, das der Bundesgerichtshof im Nichtigkeitsberufungsverfahren eingeholt hat (Anlage F) und in dem der Sachverständige darlegt, daß die in der Patentbeschreibung angenommene Wirkung (Begründung der Wärmestrahlung in den Vertiefungen) nicht eintreten könne und daß die tatsächliche Wirkung (Veränderung des Spektrums eines Teils der Wärmestrahlen) sich noch besser durch zylindrische Ausgestaltung der Vertiefungen erreichen lasse (vgl. auch BGH, GRUR 1994, 357, 358/359 - Muffelofen).
  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Zwar könnten die Formulierungen des BGH in der vom Kläger angeführten Entscheidung "Diarähmchen V" (GRUR 1971, 78, 80) die Annahme nahelegen, die Herstellung und Lieferung von Teilen einer geschützten Vorrichtung sei bereits dann als unmittelbare Patentverletzung zu werten, wenn diese Einzelteile nur erfindungsfunktionell individualisiert sind, das heißt einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH GRUR 1981, 78, 80).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1980 - 6 U 214/79
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97
    Zwar könnten die Formulierungen des BGH in der vom Kläger angeführten Entscheidung "Diarähmchen V" (GRUR 1971, 78, 80) die Annahme nahelegen, die Herstellung und Lieferung von Teilen einer geschützten Vorrichtung sei bereits dann als unmittelbare Patentverletzung zu werten, wenn diese Einzelteile nur erfindungsfunktionell individualisiert sind, das heißt einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH GRUR 1981, 78, 80).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61

    Kreuzbodenventilsäcke III

  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

  • OLG Düsseldorf, 17.04.1980 - 2 U 106/79
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99

    Kondensatableiter

    Lizenzerhöhend wirkt sich in diesem Zusammenhang aus, daß die Beklagten als Verletzer im Unterschied zu einem vertraglichen Lizenznehmer nicht der Gefahr ausgesetzt gewesen sind, gegebenenfalls für eine nicht schutzfähige Erfindung Lizenzgebühren zahlen zu müssen (vgl. Kammer, Urt. v. 1.6.1999, 4 O 11/96, Entscheidungen 1999, 83, 87 - Reaktanzschleife; Urt. v. 20.5.1999, 4 O 295/95, Entscheidungen 1999, 60, 63 - Teigportioniervorrichtung; Urt. v. 4.11.1997, 4 O 343/97, Entscheidungen 1997, 104, 108 - Feuerfestmaterial).
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